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Standartplakatierungen im Überblick



Kandelaberplakate:

Vorbereiten der Plakate, Ausarbeiten der Route, Aufhängen der Plakate gemäss kantonalem Merkblatt acht bis sieben Wochen vor der Abstimmung und unter Berücksichtigung örtlicher Besonderheiten (z.B. Kandelaberplakatverbot in Sisseln), inkl. einer Kontrollfahrt vier Wochen vor der Abstimmung inkl. notwendiger Instandsetzungen, sowie abräumen sämtlicher Plakate innert sieben Tage nach der Abstimmung.

bis 50 Standorte                 27,50Fr./ Standort

50-100 Standorte               19,50Fr./ Standort

ab 100 Standorte                15,00Fr./ Standort



Pflockplakate:

Vorbereiten der Plakate, Ausarbeiten der Route, Aufstellen der Plakate gemäss kantonalem Merkblatt acht bis sieben Wochen vor der Abstimmung an den öffentlichen Standorten oder vom Kunden benannten privaten Standorten*, inkl. einer Kontrollfahrt vier Wochen vor der Abstimmung inkl. notwendiger Instandsetzungen, sowie abräumen sämtlicher Plakate innert sieben Tage nach der Abstimmung.

bis 50 Standorte                 nach Aufwand

50-100 Standorte               65,00Fr./ Standort

ab 100 Standorte                59,50Fr./ Standort



Ständerplakate:

Abholung der Plakatständer am Lagerort, vorbereiten der Plakatständer, Plakate aufkleben, Ausarbeiten der Route, Aufstellen der Ständer gemäss Ortsangaben des Auftraggebers* unter Berücksichtigung des kantonalen Merkblatt acht bis sieben Wochen vor der Abstimmung inkl. einer Kontrollfahrt vier Wochen vor der Abstimmung inkl. notwendiger kleinen Instandsetzungen**, sowie abräumen sämtlicher Plakate innert sieben Tage nach der Abstimmung, Entfernung der Plakate von den Ständern, Reinigung der Ständer und Rücktransport an den Lagerort.

Ab 79.00 Fr. pro Plakatständer gemäss persönlicher Offerte.



* Die Standorte müssen durch den Kunden benannt werden und die Einwilligung des Grundstückeigentümers muss vorliegen.

** Instandsetzungen welche vor Ort realisiert werden können sind inbegriffen. Muss der Ständer zur Reparatur abtransportiert     werden ist dies ein ausserordentlicher Aufwand welcher separat verrechnet wird.